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Besenrein, gereinigt oder professionell gereinigt: Was Käufer bei der Übergabe erwarten dürfen

Helle moderne Wohnküche als Sinnbild für langfristige Entscheidungen rund um Wohneigentum und Hypothek

Am Übergabetag wird aus einem kleinen Wort schnell ein grosser Streit. Käufer erwarten saubere Küchenschränke und entkalkte Nasszellen, Verkäufer verstehen unter «besenrein» oft: geräumt und grob gekehrt. Beides kann stimmen – wenn es so vereinbart wurde.

Was besenrein normalerweise bedeutet

Besenrein beschreibt üblicherweise eine geräumte Liegenschaft mit grober Reinigung. Lose Gegenstände, Abfall und zurückgelassene Möbel sind entfernt; Böden sind gekehrt oder grob gesaugt. Es ist keine Zusage für eine tiefengereinigte Küche, streifenfreie Fenster oder eine Abnahmequalität wie bei einem Mieterauszug.

Gereinigt und professionell gereinigt

«Gereinigt» ist stärker als «besenrein», bleibt ohne Leistungsbeschrieb aber unscharf. «Professionell gereinigt» sollte durch eine Liste konkretisiert werden: Küche innen und aussen, Sanitäranlagen inklusive Entkalkung, Böden, Fenster, Storen, Einbauten, Garage und Nebenräume. Falls eine Firma beauftragt wird, kann die Übergabe der Rechnung oder Abnahmebestätigung vereinbart werden.

Die faire Vertragsklausel

  1. Welcher Standard gilt?
  2. Welche Räume und Bauteile gehören dazu?
  3. Welche Gegenstände bleiben gemäss Inventarliste?
  4. Bis wann muss gereinigt und geräumt sein?
  5. Was gilt bei Nichterfüllung: Nachreinigung, Ersatzvornahme oder Kosten?

Praxisbeispiel: Die Vereinbarung «professionell gereinigt» wird mit einer Anlage ergänzt: Backofen, Dampfabzug, Kühlschrank, Nasszellen, Fenster und Storen werden gereinigt; normale Alters- und Gebrauchsspuren bleiben ausgenommen. Fotos bei der Übergabe schaffen Klarheit.

Fazit

Besenrein bedeutet nicht automatisch bezugsbereit gereinigt. Wer eine umfassend gereinigte Liegenschaft erwartet, muss Standard und Umfang im Kaufvertrag klar festhalten.

Quelle

Fedlex: Obligationenrecht