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Wärmepumpe trotz bestehender Radiatoren: Wann der Umstieg im Altbau funktioniert

Alter Heizkörper in einem Wohnhaus – Wärmepumpe im Altbau abklären

Ja, eine Wärmepumpe kann auch mit bestehenden Radiatoren funktionieren. Entscheidend ist nicht das Wort «Radiator», sondern die Heizleistung an kalten Tagen. Je tiefer die tatsächlich benötigte Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.

Die Vorlauftemperatur ist der Schlüssel

Das Bundesamt für Energie nennt für einzelne Wärmepumpen obere Einsatzgrenzen von 55 bis 65 °C. Technisch möglich ist nicht automatisch wirtschaftlich ideal: Höhere Temperaturen senken die Effizienz. Laut BFE kann eine Senkung des Vorlaufs um 5 °C den Stromverbrauch um rund 8 % reduzieren.

Wann bestehende Heizkörper bleiben können

Bestehende Heizkörper können bleiben, wenn sie bei der Auslegungstemperatur genug Wärme abgeben. Häufig wurden sie mit dem alten Kessel heisser betrieben als tatsächlich nötig. Ein Fachbetrieb berechnet Raum für Raum Heizlast, Heizfläche und Heizkurve. So wird sichtbar, ob nur einzelne Heizkörper, das Bad oder die Gebäudehülle den Vorlauf nach oben treiben.

Praxisbeispiel: Ein Haus von 1975 wird bei 55 °C Vorlauf warm. Die Berechnung zeigt: Mit grösseren Heizkörpern im Wohnzimmer und Bad reichen 45 °C. Der gezielte Austausch weniger Radiatoren kann günstiger und effizienter sein als eine flächige Bodenheizung.

Was vor der Bestellung gerechnet werden muss

  • Heizlast des Gebäudes und der kritischen Räume
  • Vorlauftemperatur an kalten Tagen
  • Leistung der vorhandenen Radiatoren
  • Wärmequelle, Schall, Platz und Bewilligung
  • Warmwasser, hydraulischer Abgleich und Elektroversorgung

Wann Dämmung und grössere Heizflächen helfen

Ungedämmte Bauteile, alte Fenster und Wärmeverluste erhöhen die notwendige Heiztemperatur. Energetische Massnahmen und grössere Niedertemperatur-Heizkörper können die benötigte Temperatur senken. Der richtige Ablauf lautet: messen und rechnen, Varianten vergleichen, Förderung beantragen, erst danach bestellen. In Luzern müssen Fördergesuche grundsätzlich vor Baubeginn eingereicht werden; Bedingungen unterscheiden sich je Kanton.

Fazit

Radiatoren sind kein Ausschlusskriterium. Ohne Heizlast- und Vorlauftemperaturprüfung ist eine Wärmepumpe jedoch eine Wette.

Quellen